Aktuelles

Triage-Beschluss: Stoppschild gegenüber staatlicher Untätigkeit


Berlin: Mit Erleichterung reagiert das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Triage: „Indem das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zu unverzüglichem Handeln auffordert, hat es ein klares Stoppschild gegen dessen bisherige Untätigkeit aufgestellt“, kommentiert Dr. Sigrid Arnade vom Netzwerkvorstand und erläutert: „Vielmehr argumentieren die Karlsruher Richter*innen, dass der Staat Schutzpflichten gegenüber behinderten Menschen habe, die sich aus dem Benachteiligungsverbot im Grundgesetz ergeben.“ Diesen Schutzpflichten ist er bislang in 20 Monaten Pandemie nicht nachgekommen.

Presseerklärung zum Urteil NETZWERK ARTIKEL 3

Presseerklärung Bundesverfassungsgericht

Urteil des Bundesverfassungsgerichts