In der Gestaltung von Hilfen für Menschen mit Behinderung kann es beiderseits zu grenzwertigen Situationen kommen, die als Übergriffe, Nötigung oder Gewalt erfahren werden.
In diesem Zusammenhang fällt es bisweilen schwer, die daraus erwachsenden Fragen und Probleme im Austausch mit den zuständigen Koordinator*innen zu klären, insbesondere wenn dies mit der Befürchtung einhergeht, damit die eigenen Arbeitsgrundlagen zu gefährden.
Vor diesem Hintergrund standen die Überlegungen zu weiteren möglichen Anlaufstellen. Dazu gehört die Vertretung in Form des Betriebsrates (im anwaltlichen Interesse für die Assistent:innen), bzw. die Bereichsleitung oder Geschäftsführung (mit ihrer Zuständigkeit für übergeordnete Entscheidungen). Unabhängig davon ist es im Umgang mit diesen Thema wichtig, eine interessensfreie und unabhängige Beratung zu ermöglichen.
Deshalb hat sich der fib über alle Gremien hinweg dazu entschieden, im Rahmen der allgemeinen Handlungsempfehlungen diese Ombudsstelle einzurichten.
Leitend ist der Gesichtspunkt, dass die dafür beauftragten Personen Mitarbeiter*innen keine Entscheidungsbefugnisse haben • unabhängig von Überlegungen zu Team- und Einsatzbedingungen stehen
- über entsprechende fachliche Ausbildung bzw. Vorerfahrung verfügen und
- ihre Tätigkeit in jeder Hinsicht in einem uneingeschränkt vertraulichen Rahmen stattfindet
Als Ombudspersonen für Assistent:innen wurden beauftragt:
Silke Schüler (Beratungsstelle),Dipl. Sozialpädagogin
Susanne Bohnert (Unterstützes Wohnen), Dipl. Pädagogin
Luca Ragnar Hoemann, Mediator Student Friedens- und Konfliktforschung(siehe Vorstellung weiter unten)
Das Angebot der Ombudsstelle ersetzt nicht die zu den Ansprechpartner:innen/Koordinator:innen gehörende Aufgabe, erste Anlauf- und Klärungsstelle für alle sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Fragen und Probleme zu sein. Die Ansprechpartner/ Koordinatoren selbst können die Ombudsstelle nicht beauftragen oder in Anspruch nehmen, wohl aber darauf verweisen.
Die Ombudsstelle macht Einzelberatungen mit dem Ziel, Lösungsoptionen für Konflikte aufzuzeigen und an dafür geeignete Stellen zu verweisen. Sie erfüllt dadurch die Funktion einer Übergangshilfe und kann daher keine langfristige Begleitung gewährleisten.