In der Gestaltung von Hilfen für Menschen mit Behinderung kann es beiderseits zu grenzwertigen Situationen kommen, die als Übergriffe, Nötigung oder Gewalt erfahren werden.
In diesem Zusammenhang fällt es bisweilen schwer, die daraus erwachsenden Fragen und Probleme im direkten Austausch miteinander oder mit den zuständigen Koordinator*innen zu klären. Insbesondere wenn dies mit der Befürchtung einhergeht, als Kund*in sich im Fall einer möglichen Trennung wieder auf eine neue Assistenzkraft einlassen/sich rechtfertigen zu müssen. Schwierig wird es auch dann, wenn die Abhängigkeit im Konfliktfall mit der Assistent*in ausgehalten werden muss, d.h. körperliche Nähe aufgrund der Pflegenotwendigkeit zulassen zu müssen, mit dem Wissen, sich nicht entziehen zu können.
Deshalb hat sich der fib über alle Gremien hinweg dazu entschieden, im Rahmen der allgemeinen Handlungsempfehlungen diese Ombudsstelle einzurichten.
Leitend ist der Gesichtspunkt, dass die dafür beauftragten Personen
- selbst außerhalb der Hierarchie stehen und gegenüber anderen Mitarbeiter*innen keine Entscheidungsbefugnisse haben
- unabhängig von Überlegungen zu Team- und Einsatzbedingungen stehen
- über entsprechende fachliche Ausbildung bzw. Vorerfahrung verfügen und
- ihre Tätigkeit in jeder Hinsicht in einem uneingeschränkt vertraulichen Rahmen stattfindet
Als Ombudspersonen für Kund:innen wurden beauftragt: