Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM

Ein wichtiges Ziel des fib e.V. ist es, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und zu erhalten.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist dabei ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsschutzes und richtet sich an Arbeitnehmer:innen, die längere oder häufigere Krankheitsphasen überwinden müssen. Es geht konkret um Erkrankungen die eine Dauer von sechs Wochen (bzw. 42 Kalendertagen) innerhalb der letzten 12 Monate überschreiten, egal ob durchgängig oder in mehreren Krankheitsphasen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf ein solches BEM-Verfahren.

Ziel des Verfahrens ist es, gemeinsam Lösungen zu suchen, um Bedingungen zu schaffen, die einer Wiederherstellung und möglichst der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit dienlich sind.

Betrieb und Betriebsrat bereiten sich gerade auf Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung zum BEM-Verfahren vor, die ein mit dem BR abgestimmtes Verfahren regelhaft etablieren soll. Bis zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung ist es dem fib e.V. jedoch bereits ein Anliegen, allen, die Bedarf haben, die Durchführung eines BEM in einem klar benannten Übergangsrahmen zu ermöglichen und mit diesem Schreiben insbesondere alle Mitarbeiter:innen auf den bestehenden Anspruch hinzuweisen.

Da das BEM ausdrücklich als Unterstützung für die Beschäftigten gemeint ist, ist absolute Freiwilligkeit und Vertraulichkeit die Basis, es besteht Mitspracherecht bezüglich der beteiligten Personen und ein hohes Maß an Datenschutz.

Freiwilligkeit und Vertraulichkeit sind zu jedem Zeitpunkt auch innerhalb eines BEM-Verfahrens zugesichert. Es kann jederzeit durch die eingeladene Kolleg:in beendet werden.

Derzeit können BEM-Gespräche auf Arbeitgeberseite nach Wunsch vor allem mit
- den zuständigen Assistenzkoordinator:innen
und/oder
- Silke Schüler von der Ombudsstelle für Assistent:innen
besetzt sein. 

Auch anderslautende Wünsche nach Besetzung der Arbeitgeberseite sind nach Absprache möglich, grundsätzlich müssen die BEM-Berechtigten mit der Besetzung des Gesprächs einverstanden sein.

Die Beteiligung des Betriebsrats ist ebenfalls als Möglichkeit vorgesehen. Der Betriebsrat wird über jedes angebotene BEM-Verfahren informiert und die eingeladene Kolleg:in entscheidet dann selbst über die Beteiligung eines Betriebsratsmitgliedes an Gesprächen.

Ebenfalls ist die Beteiligung einer Person des eigenen Vertrauens jenseits des Betriebsrates möglich.

Wer weitere Informationen zum Thema BEM und dem derzeitigen Verfahren haben möchte, kann sich an Silke Schüler, die jeweiligen Bereichsleitungen oder den Betriebsrat wenden.

Für Info Anfragen:

Per Mail:
bem {at} fib-ev-marburg.de

Silke Schüler 
Kontakt Silke Schüler
T: 06421  1 69 67 - 12

Petra Siegmann (Assistenz)
Kontakt Petra Siegmann
T: 06421  1 69 67 - 37

Matthias Däfler (UW)
Kontakt Matthias Däfler
T: 06421  1 69 67 - 57

Isa Deidl (FUD/Schulbegleitung)
Kontakt Isa Deidl
T: 06421  1 69 67 - 78

Betriebsrat fib e.V.
Der Betriebsrat hat für Anliegen rund ums BEM eine eigene Mailadresse eingerichtet:
Kontakt zum Betriebsrat
T: 06421  1 69 67 - 86